Bautechnische Immobilienberatung / Bauherrenservice

 

Sie stehen vor dem Erwerb einer Immobilie, sind sich aber in der Beurteilung des bautechnischen Zustandes unsicher, ob für Ihr teures Geld später nicht unliebsame Überraschungen ins Haus stehen?

Setzen Sie Sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Bedarf an folgenden Leistungen haben.

  • Sie planen den Kauf einer Gebrauchtimmobilie oder eines alten z.B. denkmalgeschützten Objektes und benötigen Anhaltspunkte zum technischen Zustand, oder welche Maßnahmen für Instandsetzung und Anpassung an moderne Wohnverhältnisse notwendig werden.
  • Sie haben bautechnischen Fragen zu bereits aufgetretenen oder vermuteten Baumängeln in Ihrer Immobilie hinsichtlich:

    - Schadensursache                         - Schadensumfang
    - Schadensbegrenzung                    - Sanierungsmöglichkeiten
  • oder Sie benötigen bei Neubauvorhaben vor Ablauf der Gewähr-leistungsfristen fachliche Unterstützung oder Begleitung bei der Schlussbegehung.

Bei Interesse geben wir Ihnen hierzu auch noch ausführlichere Infor-mationen.

Vorgehensweise und Umfang einer Begutachtung

Im Rahmen einer zu vereinbarenden Ortsbesichtigung, muss sich der Sachverständige ein Gesamtbild des Objektes machen, um eine technische Einschätzung abgeben zu können.

Die Begutachtung erfolgt zunächst als mündliches Beratungsgespräch, bei der das zu beurteilende Objekt einer ersten Sichtkontrolle unterzogen wird. Üblicherweise wird die Begutachtung im Untergeschoss bzw. in den Kellerräumen begonnen und erstreckt sich anschließend über die weiteren Geschosse bis zur Dachebene. Neben den augenscheinlichen Feststellungen werden bei Bedarf elektronische Feuchtemessungen an Bauteilen und einfache zerstörungsfreie Zustandsuntersuchungen getätigt. Im Anschluss wird die Gebäudeaußenhülle auf erkennbare Schäden überprüft und die Fassaden- und Dachflächen einer Sichtkontrolle unterzogen.

Sinnvoll ergänzt wird die Begutachtungen vor Ort durch Sichtung von sämtlichen verfügbaren Gebäudeunterlagen, wie z.B. Pläne, Baubeschreibungen, statische Nachweise, Energieausweise, Abnahme-protokolle, sonstige Bescheide oder Bilder aus der Bauzeit. Erfahrungsgemäß ist die Datenlage beim Immobilienverkauf eher dürftig oder die Unterlagen werden bewusst zurückgehalten. Meist liegen nur Verkaufsexposés vor, die darauf ausgerichtet sind, die jeweiligen Vorzüge des Objektes herauszustreichen.

Durch gezielte Fragestellungen des Sachverständigen zu den verschiedenen Beschaffenheiten der Bauteile und Konstruktionsweisen, wird der Verkäufer zur entsprechenden Auskunft veranlasst. Stellt sich später heraus, dass hier bewusst Falschangaben getätigt wurden, besteht der Verdacht der arglistigen Täuschung. Nicht zu unterschätzen ist hierbei, dass bei einer späteren Mängelrüge oder gar nötigen Rückabwicklung des Kaufvertrages, die rechtliche Position des Käufer gestärkt wird.

Auch wenn die reine Sichtkontrolle des Objektes natürlich nicht einer umfänglichen Zustandsanalyse mit weitgehenden Bauteilöffnungen gleich zusetzten ist, so kann doch auf der Grundlage der sachverständigen Einschätzung eine konkrete Kaufentscheidung abgewogen werden. Neben den technischen Einschätzungen sind natürlich andere Kriterien wie Lage, Verkehrsanbindung, Grundrissgestaltung, Ausstattung etc. beim Kauf mitentscheiden.

Sollten sich die Kaufabsichten konkretisieren und wollen Sie sich vor oder nach dem Kauf z.B. zu Umbau- oder Erweiterungsmöglichkeiten beraten lassen, können wir Sie hierbei ebenfalls gerne unterstützen und Vorschläge unterbreiten.