Willkommen auf der Homepage des Sachverständigenbüros
Dipl. Ing. univ. Rainer Brundke
von der IHK-München u. Oberbayern
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
für das Sachgebiet
"Schäden an Gebäuden"
ZERT. BAUTHERMOGRAF DIN EN ISO 9712 (Stufe II)
ZERT. SACHKUNDIGER PLANER FÜR BETONINSTANDHALTUNG (SKP)
Wir erstellen unabhängige Baugutachten für Gerichte, Versicherungen, Kommunen, private
Bauherrn, Bauträger und alle sonstigen am Bau Beteiligten und sind damit Ihr kompetenter
Partner, wenn Sie sachverständige Unterstützung und Hilfe im Bau- und Immobilienwesen
brauchen!
Bei Fragen nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter!
BERATUNGSLEISTUNGEN
Neben Gutachtenerstattungen werden zudem sachverständige Beratungsleistungen zu folgenden Themenbereichen angeboten:
- bautechnische Immobilienberatung im Zuge von Kauf- und Verkaufsabsichten
- baubegleitende Qualitätssicherung
- Sanierungs- und Instandsetzungsfragen
- thermische Bauphysik
- Feuchteschutz und Gebäudeabdichtung
- Schimmelursachen und Beseitigung
- Bauunterhalt
- firmenneutrale Sanierungsberatung
- Baudiagnostik
... und Vieles mehr
über 25
Jahre öffentliche Bestellung
und Erfahrung
> 600
gerichtliche Gutachten erstellt
98%
zufriedene Auftraggeber
Gutachten die überzeugen
Vertrauen Sie auf Expertise, Neutralität und exakte Analyse.

IHK-
bestellter Sachverständiger
Öffentliche Bestellung und Vereidigung garantiert fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit.

neutral und unabhängig
Alle Gutachten sind objektiv und unparteiisch für gerichtliche Sicherheit.

fundierte Schadens-ermittlung
Detaillierte Analyse der Gebäudeschäden mit modernsten Methoden.

verlässliche Gutachten
Gutachten, die vor Gerichten, Versicherungen und privaten Auftraggebern überzeugen.
Bedeutung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
Am Markt werden Sachverständigenleistungen in einem kaum zu überschauenden Umfang angeboten. Die Berufsbezeichnung Sachverständiger / Gutachter ist keine geschützte Berufsbezeichnung. In vielen Fällen ist für den Auftraggeber nicht erkennbar, welche konkreten Leistungen und insbesondere welche fachliche Eignung und Qualifikation hinter den jeweiligen Anbietern verborgen ist. Eine Überprüfung der Eignung durch eine unabhängige Aufsichtsbehörde ist bei selbst "ernannten" Sachverständigen oder privatrechtlichen Sachverständigen-
Organisationen nicht immer gewährleistet.
Anders verhält sich dies bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, welche von den
Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie den Handwerkskammern (HWK) nach Prüfung der persönlichen und insbesondere fachlichen Eignung ernannt werden.
Die Ernennung erfolgt zunächst befristet auf fünf Jahre für ein oder auch mehrere spezifisches Fachgebiete, auf denen der Sachverständige seine besondere Sachkunde vor einem Prüfungsgremium nachgewiesen hat.
Nach Ablauf der Frist wird im Rahmen eines erneuten Verlängerungsantrages der Sachverständige abermals überprüft, in dem beispielsweise erstattete Gutachten aus seiner Tätigkeitszeit von der Bestellungsinstitution (IHK / HWK) angefordert und dem Prüfungsgremium vorgelegt werden.
Nach Überprüfung durch unabhängige Mitglieder des Prüfungsausschusses, kann die öffentliche Bestellung wiederum befristet bestätigt werden, wenn die Eignung als Sachverständiger bestätigt wird. Ist die Eignung nicht mehr gegeben, kann die Bestellung aber auch
widerrufen werden. Zum Erhalt der besonderen Sachkunde, hat der Sachverständige zudem durch den Besuch von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen dies laufend nachzuweisen.
Dieses Überprüfungsverfahren dient der Qualitätssicherung der Gut-achtertätigkeit der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Für Auftraggeber bedeutet dies mehr Sicherheit bei der Wahl von Sachverständigen als bei sonstigen Anbietern am Markt, bei denen keine Überprüfung stattgefunden hat bzw. laufend stattfindet.
Kontakt
Telefon: 08191 - 333 999
E-Mail: info@bagutachten-bayern.de
Adresse: Salzgasse 122, 86899 Landsberg am Lech